Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihre Dienstleister rund um`s Heizen

Schornsteinfegerteam Jens Untermair

Datenschutzerklärung

Information zur Erhebungvon personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zum

                   Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO für natürliche Personen, die unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen

                   Sehr geehrte Damen und Herren,

                   als Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger möchte ich Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der

                   Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DSGVO und den nationalen

                   Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.

                   1.          Verantwortlicher

                   "Verantwortlicher" im Sinne der DSGVO für die Datenverarbeitung ist Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Jens Untermair,

                   Casinostr 15, 56154 Boppard-Buchholz, 06742-82361, 0170-6249898, 06742-896549, untermair@hotmail.com

                   2.          Datenschutzbeauftragter

                   Ich habe für meine Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Sie erreichen diese

                   unter der Verwendung der Bezeichnung "Datenschutzbeauftragte" unter der Anschrift: Rechtsanwältin Corina Payrhuber, Mainzer

                   Straße 2, 55411 Bingen. Alternativ können Sie sie auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse

                   datenschutz@schornsteinfeger-rp.dekontaktieren.

                   3.          Welche Datenkategorien werden von Ihnen erhoben und verarbeitet?

·Personenstammdaten          ·              Adressdaten          ·              Kontakt - und Kommunikationsdaten

·Leistungs- und Abrechnungsdaten      ·              Zahlungs- und Bankverbindungsdaten  ·              Technische Daten und Gebäudedaten  ·                           Bevorzugte Arbeitszeiten und Termindaten

                   Soweit mir die vorgenannten personenbezogenen Daten - vgl. § 19 Abs.1 Satz 2 SchfHwG -nicht bereits aufgrund meiner Tätigkeit

                   bekannt sind, entnehme ich diese den ausgefüllten Formblättern nach § 4 SchfHwG oder erhebe sie direkt bei Ihnen oder anderen

                   öffentlichen/nicht-öffentlichen Stellen (z. B. Amtsgericht oder Voreigentümer) bzw. bekomme diese Daten von den vorgenannten

                   Stellen offengelegt. Soweit dies im Einzelfall gesetzlich erforderlich sein sollte, werde ich Sie gesondert über die Quelle der

                   personenbezogenen Daten informieren und ob es sich um eine öffentlich zugängliche Quelle handelt.

                   4.          Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

                   Ich verarbeite Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO und der nationalen

                   Datenschutzgesetze.

                   Im Rahmen meiner hoheitlichen Tätigkeiten müssen Sie mir diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren

                   Verarbeitung bzw. Erhebung ich gesetzlich verpflichtet bin.

                   Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sindArt. 6 Abs. 1 e) DSGVOundArt. 6 Abs. 3

                   DSGVOi. V. m.

                           ·     §§ 13 ff. Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG)

                           ·     § 15 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes                           (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)

                           ·     § 3 i. V. m. § 6 der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)

                           ·     § 97 des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in                           Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)

                           ·     der Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch anEnergie und an anderen wichtigen Ressourcen(Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV)

                           ·     § 79 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) i. V. m. der Feuerungsverordnung (FeuVO)Rheinland-Pfalz.

                   Die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufnahme, Durchführung, Aufrechterhaltung und

                   Beendigung der sich aus dem SchfHwG und den weiteren aus Bundes- und Landesrecht ergebenden gesetzlichen Aufgaben des

                   bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. Zu diesen hoheitlichen Tätigkeiten gehören neben der Dokumentation der Kehr-, Mess-,

                   Überprüfungs- und Kennzeichnungsaufgaben insbesondere auch die Führung des Kehrbuchs, die Durchführung der

                   Feuerstättenschau, der Erlass des Feuerstättenbescheides,die Geltendmachung von Kosten sowie dieweiteren hoheitlichen Aufgaben

                   des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, die sich aus der KÜO, der 1. BImSchV, der GEG und der EnVKV ergeben.

                   Wenn ich nach der LBauO RLP eine Bescheinigung über die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen und der Anschlüsse der

                   Feuerstätten ausstelle, erfolgt die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck.

                   Information zur Erhebungvon personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zum

                   Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO für natürliche Personen, die unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen

                   Ohne die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht möglich.

                   Wenn die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

                   der ich unterliege - z.B. nach der Abgabenordnung -, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) i.V.m. Art. 6 Abs.

                   3 DSGVO.

                   Soweit Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO erteilt haben, erfolgt die

                   Erhebung und Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie

                   mir ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des

                   SEPA-Lastschriftmandats für meine Forderungen als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger verarbeitet.5.             Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?

                   Ich lege Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermittle diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer

                   Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die mir übertragen wurde, bzw.

                   die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der ich unterliege. Zu den EmpfängernIhrer personenbezogenen

                   Daten gehören insbesondere

                           ·     meine Aufsichtsbehörde und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD)

                           ·     Steuerberater

                           ·     Zahlungsdienstleister

                           ·     Postdienstleister

                           ·     Software Anbieter, aktuell Dexheimer Software GmbH, Friedhofstr. 13, 66987 Thaleischweiler-Fröschen

                   Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:

                           ·     Fachbegutachterzum Zwecke des Erhaltens meines Gütesiegels

                           ·     der nach § 11 SchfHwG bestellte Vertreter im Amt.

                   Die von Ihnen erhobenen Daten werden keinesfalls an Unternehmen übermittelt, deren Unternehmenszweck die Auswertung und

                   Analyse von Kundendatensätzen ist.

                   6.          Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DSGVO

                   Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

                           ·     Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person

                                  gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

                           ·     Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16

                                  DSGVO).

                           ·     Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

                                  verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).

                           ·     Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die

                                  Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf

                                  Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

                   Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfe ich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt

                   sind.

                   7.          Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

                   Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich

                   ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die mir übertragen wurde, können Sie dieser

                   Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung

                   widersprechen, verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, ich kann

                   zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen

                   oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

                   8.          Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DSGVO

                   Wenn Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO erteilt haben, können

                   Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten

                   Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.

                   9.          Ihr Beschwerderecht

                   Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an den Landesbeauftragte für

                   Datenschutz des Landes Rheinland-Pfalz wenden. Sie erreichen den Landesbeauftragten unter folgenden Kontaktdaten:

                   Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz

                   Prof. Dr. Dieter Kugelmann

                   Hintere Bleiche 34

                   55116 Mainz

                   Telefon: +49 (0) 6131 208-2449

                   Telefax: +49 (0) 6131 208-2497

                   Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de/

                   E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

                   10.        Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

                   Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.  Der

                   bevollmächtigte Bezirksschornste


Brandschutzerziehung im Kindergarten

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Malbücher können Leben retten

 

 

Wir sind dabei!

 

Wie reagiert man, wenn es brennt? Die kindgerechte Beantwortung dieser Frage haben sich der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Hunsrück e. V. und der K&L Verlag zum Ziel gesetzt und ein leichtverständliches Mal- und Arbeitsbuch für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter herausgegeben. Wir finden: Das ist eine gute Sache!

 

Deshalb unterstützen wir das Projekt

Das Buch erzählt in kleinen Episoden Geschichten von Mario und seiner Schwester Olivia - jede versehen mit einem Mal-Motiv. Darin erfahren sie, wie sie sich im Notfall verhalten und Hilfe herbeirufen können. Sie lernen, Verantwortung zu übernehmen und achtsam mit Feuer?umzugehen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. Die auszumalenden Bilder vertiefen richtiges Verhalten und machen es spielend erlernbar. Gleichzeitig können Pädagogen, Erzieher und Eltern die Abbildungen mit den Kindern besprechen und üben.

Mithilfe der Unterstützung vieler örtlicher Unternehmen können die Mal- und Arbeitsbücher kostenlos an die Kindergartenkinder im Rhein-Hunsrück-Kreis ausgegeben werden. Ein Engagement, dem wir uns sehr gerne anschließen.

Möchten Sie mehr über das Projekt erfahren? Hier finden Sie weitere Informationen: www.kl-verlag.de

 

 

Bildnachweis: Abb. @ K&L Verlag


Mängelbilder

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Reinigungsklappen zugebaut

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Dohlennest

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Brandschaden in Holzständerwand wegen mangelhaftem Brandschutzabstand

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Stück einer Dachlatte in einer Abgasleitung

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Brandschaden wegen fehlendem Brandschutzabstand

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Brandschaden wegen fehlendem Brandschutzabstand

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Schornsteinverschluss durch Dohlennest

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Vogelfamilie in Verbindungstück einer Ölheizung


Heizsysteme im Vergleich

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Hier haben Sie die Möglichkeit, verschieden Heizsysteme miteinander zuvergleichen und das geeignete für Ihr Gebäude herauszufinden.

 

https://www.zukunftsheizen.de/energie-sparen/heizsysteme-im-vergleich.html

 

 

 


Klimaschutzprogramm und Ölheizungen

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Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – was nun? Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?

Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus.

Was muss ich jetzt machen?

Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen.

Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effzientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird. 

Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?

Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponente. Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten. Diese werden voraussichtlich im Januar 2020 bekanntgegeben. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer Energien?

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2 -Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 2021 geplanten CO2 -Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen.

Dazu berät Sie gerne Ihr Schornsteinfeger

 

Weitere Informatinen finden Sie außerdem unter: www.zukunftsheizen.de

 


Informationen zur ENEV 2014

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ENEV 2014

Wichtige Informationen für meine Kunden:

 

Wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben tritt ab 01.05.2014 die neue Energieeinsparverordnung in Kraft, über die ich Sie gerne näher informieren möchte.

 

Für Immobilienanzeigen in Zeitungen oder im Internet gelten ab dem 1. Mai neue Regeln. Ab diesem Stichtag müssen die Anzeigen Angaben über die energetische Qualität der Objekte enthalten (Kennwert des Energieausweises). Verstöße gegen die neuen Vorgaben können mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro geahndet werden. Ab 1. Mai 2015 werden Verstöße dann als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert.

Für die Einhaltung der Pflicht ist der Verkäufer oder Vermieter verantwortlich. Das gilt auch, wenn ein Makler oder Verwalter mit der Anzeigenschaltung beauftragt wird. Klärt der Makler den Eigentümer nicht auf, könnte dies zum Schadenersatz führen, wenn der Eigentümer das Bußgeld zahlen muss.

 

Der Energieausweis muss bereits beim Besichtigungstermin vorliegen

Pflichtinformationen des Energieausweises

- Art des Energieausweises (Bedarfsausweis/Verbrauchsausweis)

- Kennwert des Energiebedarfs bzw. des -verbrauchs

- Energieträger der Heizung

- bei Wohngebäuden Baujahr des Gebäudes sowie die Energieeffizienzklasse.

Zum Hintergrund der Neuordnung gehört, dass es zwei Varianten des Energieausweises gibt: Die Bedarfsvariante sowie die Verbrauchsvariante.

 

Welcher Ausweis für Ihr Gebäude erstellt werden kann und was die Unterschiede sind, darüber informiere ich Sie gerne persönlich. Bitte sprechen Sie mich oder meinen Mitarbeiter an.


Beruflicher Werdegang

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Als langjähriger Mitarbeiter des Bezirksschornsteinfegermeister Herrn Rainer Schmitz aus Kirchberg, eröffnete ich zum 01.02.2011 meinen Schornsteinfegermeisterbetrieb. Als Mitarbeiterin begleitet mich seit  November 2019 Bianca Kaschube.

Wir sind Zertifiziert nach QM/UM System nach ISO 9001:2000 und DIN EN ISO 1401:2005.

  • 1986 Gesellenprüfung
  • 1997 Meisterprüfung
  • 2008 Weiterbildung zum Energieberater HWK
  • 2010 Sachkundelehrgang Gashausschau
  • 2010 Seminar zum Einbau von Rauchwarnmelder nach DIN 14676 
  • 2010 Grund & intensivkurs zum Kundendienstmonteur für Pelletofentechnik ( Fa. Piazzetta )
  • 2010 Praxislehrgang Heizungscheck
  • 2011 Heizungsbau Modul A (Teilbereich Wartung) ( HWK Koblenz )
  • 2012 Sachkundelehrgang zur Prüfung von Feuerlöscher nach DIN 14406 u. DIN EN 3
  • 2012 Lehrgang zum TÜV-Zertifizierten Brandschutzbeauftragten
  • 2012 Fachseminar Festbrennstoffkessel ( Fa. Fröling )
  • 2013 Technische Schulung Heizungsanlagenhydraulik ( Fa. Junkers )
  • 2013 16 Stunden Weiterbildung für Gebäudeenergieberater ( Schwerpunkt ENEV 2014 )
  • 2013 Schulung zum Thema Regelsysteme ( Fa. Buderus )
  • 2014 Personenzertifizierung zum Gebäudeenergieberater mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • 2014 Sachkundelehrgang nach DIN 14406 Teil 4 Prüfung und Wartung von Feuerlöschern
  • 2014 Weterbildung " Entfernen von Hart und Glanzruß"
  • 2014 Teilnahme am Wissensforum " Energieeffiezienz" des GIH
  • 2015 Schulung " Arbeiten mit Energieberater Professional" Fa. Hottgenroth
  • 2015 Lehrgang " Erstellung von Montageschornsteinen ( Teilgebiet des Maurer u. Betonbauerhandwerks
  • 2016 Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4c (Arbeiten mit Asbest)
  • 2016 Fachveranstaltung der KFW " Energetische Sanierung"
  • 2016 Lehrgang zum Servicetechniker für Pelletöfen Fa. Olsberg
  • 2016 Prüfung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder
  • 2017 Onlineschulung " Altanlagenlabeling"
  • 2017 Oonline Lehrmodule " Passivhaus-Standard" , " Lufdichtheit der Gebüdehülle", "Grundlagen der Lüftungstechnik", Berechnung der Wirtschaftlichkeit"
  • 2017 Seminar "Wartung von Kaminöfen"
  • 2017 Seminar "Reinigung von Lüftungsleitungen und Raulufttechnichen Anlagen" Modulle 1-3
  • 2017 Seminar "Typprüfung von Einzelraumfeuerungsanlagen nach § 26 BimschV"
  • 2019 Seminar " Praktische Kehrbezirksverwaltung"
  • 2019 Weiterbildung "Baurecht"
  • 2019 Onlineschulung "Arbeiten mit AGzESS"

 


Errichtung eines Kaminofens

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Wichtige Fragen zur Errichtung eines Kaminofens

Abstände zu brennbaren Bauteilen! 

Das Verbindungsstück (Ofenrohr) muss einen Abstand zu  brennbaren Bauteilen von 40cm haben. ( Geringere Abstände sind möglich, sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!)

 

Wird ein Verbindungsstück durch brennbare Wände  (Holz und Holzständerwerk) geführt, so muss in einem Umkreis von 20cm die Wand mit nichtbrennbaren formbeständigen Baustoffen ausgefüllt werden!

 

 Auf brennbaren Wänden oder Wandverkleidungen dürfen durch Feuerstätten keine höheren Temperaturen als 85°C entstehen.

Der Abstand, den der Kaminofen einhalten muss,  geht aus der Aufstellanleitung hervor.

In der Regel sind es 20-40cm!

 

Die Verbindungsstück-einführung (Ofen-Rohr) in den Schornstein ist mit einer Rohrhülse (Doppelmuffe) zu versehen und wangengleich zu vermauern!

 

Fußböden unter und vor Kaminöfen aus brennbaren Baustoffen müssen mit nicht brennbaren Baustoffen geschützt werden 

 

 

Wichtiger Hinweis: Bei Errichtung einer Einzelfeuerstätte (Kaminofen)

Feuerstätten, die die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen (Raumluftabhängige Feuerstätten), dürfen nicht in Räumen oder Wohnungen aufgestellt werden, aus denen Lüftungsanlagen Luft absaugen. (z.B. Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner oder motorisch geregelte Lüftungsanlagen)


Es ist nur gestattet, wenn ein Endschalter im Küchenfenster in Verbindung mit der Dunstabzugshaube angebracht wird!

 

oder:   Eine Zulufteinrichtung installiert wird,die einen Luftaustausch garantiert.

 

oder:   Die Ablufthaube wird als Umlufthaube umgebaut.

 

oder:   Die Feuerstätte raumluftunabhängig betrieben wird.

 

oder:   Durch einen rechnerischen Nachweis sichergestellt wird, dass durch die luftabsaugende Anlage kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.

 

 

 

 


Informationen zur Rauchmelderpflicht

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Rauchmelder hier sind Sie in der Pflicht !!!!!!!!!

 

Rheinland-Pfalz (2003)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
  bis Juli 2012

 

Wichtige Informationen für Vermieter

Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter des Hauses oder der Wohnung verantwortlich. Der Vermieter hat neben der Pflicht zur Installation auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder zu jeder Zeit betriebsbereit sind. Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann die jährliche Prüfung nachweisen.  

Andernfalls haftet der Vermieter wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflichten (Auswahlverschulden). Will der Vermieter die Haftung daher mit einiger Sicherheit abwälzen, empfiehlt es sich, eine ausgewiesene Fachfirma zu beauftragen

 

Kostenumlage auf den Mieter
Die Kosten für Installation und Wartung der Rauchwarnmelder darf der Vermieter auf den Mieter umlegen: Die Installationskosten wegen Steigerung der Sicherheit der Wohnung gemäß BGB-Mietrecht durch anteilige Erhöhung der Miete (maximal 11% der Investitionskosten jährlich).

 Die Wartungskosten darf der Vermieter ebenfalls umlegen, jedoch auf die Nebenkosten (Betriebskosten), die er jährlich abrechnet.

 

 

Wir bieten Ihnen einen außerordentlichen Service, lassen Sie sich beraten



Wir sind Ihr Partner für

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  • Schornstein & Feuerstättenreinigung
  • Abgaswegeprüfungen nach KÜO u. Abgassmessungen nach      BimschV an Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige      Brennstoffe
  • Abgas & Feuerungs und Pelletofentechnik
  • Brandschutz
  • Querschnittsermittlung und Funktionsnachweise nach nach DIN EN13384
  • Energieberatung
  • Erstellen von Energieausweisen
  • Vertrieb und Montage von hochertigen Rauch-Hitze und CO-warnmelder nach DIN 14676-1
  • Vertrieb und Prüfungen von Feuerlöschern nach DIN 14406 u. DIN EN 3
  • Kernbohrungen nahezu staubfrei
  • Anschlussbohrungen und Erstellen von Feuerstättenanschlüssen
  • Kamerainspektion





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Jens Untermair

Schornsteinfegermeister / Gebäudenergieberater HWK / Brandschutzfachkraft TÜV
Casinostraße 15
56154 Boppard
Tel.: 06742-82361 oder 01706249898
Fax.: 06742-896549
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Mobil.: Mitarbeiter: 01634708669

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